- Neben dieser Haus – und Schulordnung gelten für den jeweiligen Bereich zusätzlich die Fachraumordnung, die Sporthallenordnung und die Brandschutzordnung.
- Bei Verstoß gegen die Schulordnung werden schuldisziplinarische Maßnahmen nach § 62 bzw. § 63 Schulgesetz eingeleitet.
- Bei Straftaten wird Anzeige erstattet.
- Mit Erscheinen dieser Haus – und Schulordnung tritt die alte Schulordnung außer Kraft.