1. Neben dieser Haus – und Schulordnung gelten für den jeweiligen Bereich zusätzlich die Fachraumordnung, die Sporthallenordnung und die Brandschutzordnung.
  2. Bei Verstoß gegen die Schulordnung werden schuldisziplinarische Maßnahmen nach § 62 bzw. § 63 Schulgesetz eingeleitet.
  3. Bei Straftaten wird Anzeige erstattet.
  4. Mit Erscheinen dieser Haus – und Schulordnung tritt die alte Schulordnung außer Kraft.

 
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