Rechte und Pflichten von Erziehungsberechtigten

Schulgesetz von Berlin, in der Fassung vom 28. Juni 2010 (auszugsweise): Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts – und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen …Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft beizutragen.

zurück zur Schulordnung